Steuertipps für Ihren Internetauftritt


Denken Sie auch an die steuerliche Seite, wenn Sie demnächst einen Internet-Auftritt planen.



Eine Homepage ist, was auch für PC-Programme gilt, steuerlich als immaterielles Wirtschaftsgut anzusehen. Güter dieser Art können Sie grundsätzlich nur linear und zeitanteilig abschreiben. Allerdings gibt es eine Ausnahme.

Computer-Software bis 410 Euro ist als geringwertiges Wirtschaftsgut voll im Anschaffungsjahr absetzbar. Ansonsten beträgt die Nutzungsdauer für Software 3 Jahre.

Selbst hergestellte immaterielle Wirtschaftsgüter sind sofort zu 100% als Betriebsausgaben abziehbar.

Tipp:

Kaufen Sie deshalb keine bestehende Homepage oder ein Bausatz-System, sondern vereinbaren Sie eine Auftragszeit. Gestalten Sie den Dienstleistungsvertrag so, dass eine Homepage nach Ihren Vorstellungen erstellt wird. Dann entfällt die Aktivierung in der Bilanz.
Ihre Aufwendungen können Sie somit steuerlich sofort geltend machen.


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